Teil II zum Phänomen Stalking
Im ersten Teil unserer 2-teiligen Serie über das Phänomen Stalking haben Sie grundsätzliche Informationen zum Tätertyp erhalten.
5 Tipps
Die ersten 5 Tipps für Ihre persönliche Sicherheit im Umgang mit einer stalkenden Personen waren:
Klarheit
Machen Sie dem Stalker sofort und unmissverständlich klar, dass Sie jetzt und in Zukunft keinerlei Kontakt wünschen.
Öffentlichkeit
Informieren Sie Ihr gesamtes Umfeld wie Familie, Freunde, Arbeitskollegen und Nachbarn, wenn Sie Opfer eines Stalkers geworden sind.
Verfolgung
Verfolgt Sie ein Stalker im Auto, fahren Sie zur nächsten Polizeidienststelle.
Dokumentation
Dokumentieren Sie alles, was der Stalker schickt, mitteilt oder unternimmt in einem Kalender, damit Sie, falls erforderlich, Fakten und Beweismittel haben.
Datenschutz
Gehen Sie sorgsam mit Unterlagen um, auf denen sich Ihre persönlichen Daten befinden.
Weitere 5 Tipps zum sicheren Umgang mit Stalking
Um ihr persönliches Sicherheitsgefühl innerhalb einer so schwerwiegenden Erfahrung weiter zu verbessern, beachten Sie bitte auch die nachfolgenden Empfehlungen:
Technischer Schutz
Insbesondere bei Telefonterror aber auch bei Stalking-Handlungen via PC (sog. Cyber-Stalking) sollten Sie sich von Ihrer Telefongesellschaft oder Ihrem Internet-Service-Provider und in Absprache mit der Polize über technische Schutzmöglichkeiten (geheime Rufnummern, Fangschaltung, Anrufbeantworter, Handy, Zweitanschlüsse, E-Mail-Adresse etc.) beraten lassen.
Therapeutische Hilfe
Teilen Sie in jedem Fall Personen Ihres Vertrauens Ihre Sorgen und Ängste mit. Scheuen Sie sich nicht auch bei auftauchenden Gesundheitsproblemen ärztliche und/oder psychotherapeutische Hilfeseinrichtungen aufzusuchen und entsprechend geschulte Hilfe anzunehmen. Unterstützung bei der Suche erhalten Sie z. B. auf den Internetseiten des Deutschen Ärztenetzes unter www.aerzte-im-netz.de sowie bei der Bundespsychotherapeuten-kammer unter www.bptk.de/. Bitten Sie Ihren Arzt oder Therapeuten um ein Attest, aus dem die gesundheitliche Beeinträchtigung hervorgeht. Es dient als Beweismittel für das Ermittlungsverfahren.
Anzeige erstatten
Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei! Von wenigen Ausnahmen abgesehen, hat sich gezeigt, dass vor allem schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen den Stalker Wirkung zeigt und die Belästigungen nach einer Anzeige häufig aufhören. Lassen Sie sich zu Ihrer Unterstützung bei der Anzeigeerstattung bzw. Vernehmung von einer Person Ihres Vertrauens begleiten. Der Kontakt mit der Polizei dient in erster Linie Ihrem unmittelbaren Schutz und dazu, dem Täter Grenzen aufzuzeigen. Auch nach einer Anzeige bei der Polizei sollten Sie jedoch weiter Vorsicht walten lassen. Denken Sie daran, dass die Anzeige bei der Polizei nicht automatisch zu einer Verurteilung oder gar zu einer Freiheitsstrafe des Stalkers führt. Außerdem sollten Sie nicht vergessen, dass auch eine Freiheitsstrafe immer nur zeitlich begrenzt ist.
Ihr gutes Recht
Um sich vor Stalking zu schützen, können Sie beim Amtsgericht eine „Einstweilige Verfügung/Schutzanordnung“ nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen. Lassen Sie sich dabei und auch grundsätzlich von einem Fachanwalt zu Ihren rechtlichen Mitteln beraten.
Informieren Sie sich
Nutzen Sie das vielfältige Informationsangebot im Netzt und informieren Sie sich z. B. hier.: » www.stalkingforschung.de » www.weisser-ring.de » www.zi-mannheim.de » www.bmjv.de » www.frauen-gegen-gewalt.de
Wir hoffen, wir bzw. die Polizei konnten Ihnen mit diesen 10 Tipps wertvolle Hilfestellungen geben, sollten Sie in die unangenehme Situation eines Stalkingsopfers geraten.
Denken Sie bitte bei allem was Sie tun daran:
„Täter suchen Opfer, keine Gegner!“.
(Quelle: http://www.polizei-beratung.de)